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   VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18   

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https://dejure.org/2018,33429
VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18 (https://dejure.org/2018,33429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 8 B 1358/18 (https://dejure.org/2018,33429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 8 B 1358/18 (https://dejure.org/2018,33429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 BauGB, § 3 BauGB, § 8 b HGO, § 9 HGO, § 50 HGO, § 54 HGO, § 66 HGO, § 67 HGO
    Bürgerbegehren und Bauleitplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bürgerbegehren und Bauleitplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellungsbeschluss; Bauleitplan; Bebauungsplan; Beschluss; Bürgerbegehren; Entscheidung; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit; Gemeindevertretung; Gemeindevorstand; kassatorisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14
    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18
    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit welcher der Gemeinde einem kassatorischen Bürgerbegehren zuwiderlaufende Maßnahmen untersagt werden, ist, dass das Bürgerbegehren nach dem Erkenntnisstand des entscheidenden Gerichts im Zeitpunkt der Eilentscheidung mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zulässig ist und die Erreichung seines Ziels ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung voraussichtlich vereitelt würde (Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris Rdnr. 4).
  • VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18

    Bürgerbegehren

    Ein Bürgerbegehren hat keine aufschiebende Wirkung (Hess. VGH, Beschl. v. 20.09.2018 - 8 B 1358/18 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - Bennemann, in: Bennemann/Daneke/Steiß u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Juli 2018, § 8b HGO , Rn. 118), sodass nur durch eine einstweilige Anordnung das weitere Betreiben des Planaufstellungsverfahrens verhindert werden kann.

    Auch die Rechtskraft des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.09.2018 (Az. 8 B 1358/18 ) hindert das Gericht nicht, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Wohngebiet Y" abermals zu prüfen.

    Der Antragsteller war am Verfahren Az. 8 B 1358/18 nicht beteiligt, sodass das Gericht nicht an die Entscheidung gebunden ist.

    In seinem Beschluss vom 20.09.2018 (Az. 8 B 1358/18 ) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die ursprüngliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Wohngebiet Y" bestätigt.

  • VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19

    Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 20. September 2018 (8 B 1358/18 - juris).
  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Beschlüsse einer Gemeinde über die Aufstellung von Bebauungsplänen können entgegen der Argumentation der Antragsgegnerin zulässigerweise zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden (vgl. VGH Kassel, B.v. 20.09.2018, 8 B 1358/18, juris).
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